ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Cologne Music Week 2023
- ANBIETERKENNZEICHNUNG, VERANSTALTER, GELTUNGSBEREICH
cologne on pop GmbH
Bartholomäus-Schink-Str. 4, 50823 Köln
fon +49-(0)221-998 911 00
fax +49-(0)221-998 911 99
info@c-o-pop.de
www.c-o-pop.de
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer:
Norbert Oberhaus
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten im Verhältnis der Festivalbesucherin (nachfolgend: “(Festival)- Besucherin“ genannt) und der cologne on pop GmbH (nachfolgend: “Veranstalter“ genannt), welche die Cologne Music Week und die NRW Music Conference (nachfolgend: “CMW“ genannt) ausrichtet. Die CMW besteht aus einem Konzert- und Konferenzprogramm (nachfolgend allgemein: “Festival“ genannt).
- PROGRAMM, TICKETS, TICKETPREIS
Die CMW findet vom 23.-26.10.2024 in Köln statt. Die einzelnen Veranstaltungsorte entnehmt Ihr bitte unserer Homepage http://www.colognemusicweek.de (nachfolgend: “Homepage“ genannt). Bitte beachtet auch kurzfristige Änderungen und Ankündigungen auf unserer Homepage.
Teilweise werden die Veranstaltungen in Kooperation mit diversen Kölner Clubs durchgeführt (nachfolgend: „Kooperationsveranstalter“ genannt). Der/die Besucher*in hat sich daher nach den in dem jeweiligen Club/Veranstaltungsort geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, Bestimmungen, sowie den Weisungen des dortigen Sicherheitspersonals zu richten. Bitte seid ggf. frühzeitig da, da die Kapazitäten der Veranstaltungsorte begrenzt sind.
Ihr könnt Tickets jeweils für die einzelnen Tage (nachfolgend: “Tagesticket(s)" genannt) oder den gesamten Festivalzeitraum (nachfolgend: "Festivalticket(s)" genannt) erwerben. Die Tickets können im Vorverkauf („VVK“) bereits über den Online- Ticket- Shop (nachfolgend insgesamt: “Vorverkaufsstelle“ genannt), oder am Veranstaltungstag selbst an der Abendkasse(„AK“), erworben werden. Die Vorverkaufsstelle behält sich im jeweiligen Einzelfall vor, den Ticketverkauf zu begrenzen, um zu vermeiden, dass Tickets in großen Mengen eingekauft und dann weiter verkauft werden. Es ist grundsätzlich untersagt, die bereits erworbene Eintrittskarte gewerblich weiterzuverkaufen.
Die Teilnahme an der NRW Music Conference ist kostenlos, eine Teilnahmeberechtigung besteht jedoch nur nach vorheriger Anmeldung / Bewerbung über unsere Homepage.
Die Darstellung der verschiedenen Veranstaltungen auf unserer Homepage stellt kein Angebot i.S.d. § 145 BGB dar. Es ist freibleibend und unverbindlich. Die auf unserer Homepage ausgewiesenen Preise verstehen sich als Preise inkl. der gesetzl. MwSt. und zzgl. einer von der Vorverkaufsstelle erhobenen Vorverkaufsgebühr. Bevor Ihr Eure Anmeldung zur NRW Music Conference abschickt, geben wir Euch die Möglichkeit, unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere Datenschutzbestimmungen zur Kenntnis zu nehmen.
Indem Ihr eine Bestellung im Rahmen des Bestellvorgangs an uns absendet, gebt Ihr ein Angebot i.S.d. §§ 145 ff BGB auf Abschluss einer kostenlosen Teilnahme an der NRW Music Conference mit uns ab. Im Falle einer Nichtverfügbarkeit der bestellten Tickets für die NRW Music Conference könnt Ihr den Anmeldevorgang nicht abschließen oder Ihr werdet umgehend darüber informiert. Bitte benachrichtigt uns unter info(at)c-o-pop.de, wenn Ihr trotz erfolgreicher Anmeldung doch nicht an der NRW Music Conference teilnehmen könnt, damit wir den für Euch reservierten Platz einem anderen Teilnehmer zur Verfügung stellen können.
Die nachfolgenden Vorschriften der §§ 4, 6, 7, 8, 9 und 11 gelten, soweit der Kooperationsveranstalter dies nicht abweichend regelt.
- EINLASS, EINLASSKONTROLLE, KAPAZITÄTSBEGRENZUNG
Der Einlass zu einer Veranstaltung (Music und Talks) ist nur mit Vorzeigen des Tickets / der Anmeldung möglich. Beim Einlass ist das Ticket / die Anmeldung vorzuzeigen.
Bei dem Einlass zu einem Veranstaltungsort erfolgt eine Sicherheitskontrolle durch den Sicherheitsdienst vor Ort. Der Sicherheitsdienst ist angewiesen, eine Leibes- sowie Taschenvisitation bei den Besuchern vorzunehmen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, sollte der Besucher dazu aus wichtigem Grund Anlass geben, den Einlass zu einer Veranstaltung zu verweigern. Als wichtiger Grund gilt insbesondere ein offensichtlicher stark alkoholisierter Zustand des Besuchers, eine offensichtlich menschenverachtende, rassistische, homophobe Kleidung und/ oder Einstellung dessen, das Mitführen von Speisen und Getränken (die nicht freiwillig abgegeben werden) sowie gefährlicher Gegenstände (im Einzelnen unter Nr. 8 aufgeführt). Als wichtiger Grund gilt auch das unerlaubte Mitführen von Aufzeichnungsgeräten für Ton/Bildtonaufnahmen (siehe dazu im Einzelnen unter Nr. 9.). Auch bei Verletzung des Jugendschutzes (im Zweifelsfall kann eine Altersüberprüfung stattfinden), kann der Einlass verweigert werden.
- JUGENDSCHUTZ
Kindern und Jugendlichen im Alter unter 16 Jahren ist der Zutritt (generell) nur in Begleitung eines Personensorgeberechtigten oder eines sonst Erziehungsbeauftragten erlaubt. Jugendliche im Alter von 16 und einschließlich 17 Jahren (unter 18 Jahren) müssen, soweit sie nicht durch einen Personensorgeberechtigten oder eines sonst Erziehungsbeauftragten begleitet werden, um 24.00 Uhr den jeweiligen Veranstaltungsort verlassen.
- ABSAGE, ABBRUCH DER VERANSTALTUNG, VERSPÄTUNG, PROGRAMMÄNDERUNG
Sollte im Falle eines Kaufs eines Tickets das Festival teilweise oder vollständig oder die einzelne Veranstaltung selbst noch vor Beginn abgesagt werden, haben die Festivalbesucher einen Anspruch auf eine Erstattung des jeweiligen Ticketpreises. Eine Rückgabe des Tickets, verbunden mit Erstattung des Kaufpreises bei Absage einer Veranstaltung, erfolgt bis 2 Wochen nach dem Veranstaltungstermin bei der Vorverkaufsstelle, bei der die Karte erworben wurde. Hinsichtlich der Einzelheiten der Rückabwicklung gelten die Bestimmungen der Vorverkaufsstelle. Ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch besteht nicht. Sollte das Festival also aus Gründen von höherer Gewalt, behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung beendet werden müssen, besteht für die Festivalbesucher kein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises oder auf Schadensersatz es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.
Der Veranstalter behält sich das Recht auf Änderungen bezüglich Ort, Zeit und Programm der CMW vor, solange sich diese in einem für den Besucher zumutbarem Rahmen bewegen. Verspätungen des Programms sind von dem Besucher hinzunehmen, solange diese nicht gravierend sind. Änderungen werden seitens des Veranstalters so schnell wie möglich bekannt gegeben.
Es besteht kein Sitzplatzanspruch. Im hinteren Bereich vor den Bühnen muss mit Sichtbehinderung gerechnet werden.
- LAUTSTÄRKE, HÖRSCHUTZ
Wir weisen daraufhin, dass bei den einzelnen Veranstaltungen aufgrund erhöhter Lautstärke die Gefahr von möglichen Gesundheitsschäden, insbesondere Hörschäden, besteht. Der Festivalveranstalter trägt Sorge durch Auswahl des geeigneten Veranstaltungsortes, die technische Ausstattung sowie die Begrenzung der Lautstärke, dass keine dauerhaften Hör- oder Gesundheitsschäden entstehen. Es wird jedoch unabhängig davon empfohlen, Ohrstöpsel zu verwenden.
- HAUSRECHT, VERBOTE
Während der gesamten CMW wird das Hausrecht vom Veranstalter bzw. von den Kooperationsveranstaltern ausgeübt. Dem Sicherheitspersonal ist unmittelbar Folge zu leisten. Dem Besucher sind gewerbsmäßige Handlungen während einer Veranstaltung verboten, es sei denn sie wurden vorher schriftlich mit dem Veranstalter abgestimmt. Pogen, stage- diving, crowd- surfing und das Klettern auf Bühnen oder ähnliches ist verboten. Das Mitbringen von Tieren in einen Veranstaltungsort ist verboten. Vergehen oder Straftaten sind verboten und werden strafrechtlich verfolgt. Sollte ein Besucher gegen vorbenannte Verbote (sowie nachfolgend Nr. 8 und Nr. 9) verstoßen, kann ein Verweis von einem Veran-staltungsort erfolgen. Eine Erstattung des Ticketpreises sowie ein Anspruch auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.
- GETRÄNKE UND LEBENSMITTEL, GEFÄHRLICHE GEGENSTÄNDE
Getränke werden bei den jeweiligen Veranstaltungen kostenpflichtig ausgegeben.
Dosen, Plastikflaschen, Glasbehälter jeder Art, oder sonstige Trinkbehälter sowie das Mitbringen von eigenen Speisen oder Lebensmittel, Fackeln, Pyrotechnik, Waffen und andere gefährliche Gegenstände sind grundsätzlich verboten.
- FOTOS, AUFZEICHNUNGSGERÄTE
Das professionelle Fotografieren mit Spiegelreflex Kameras bei einer Veranstaltung ist generell verboten. Kameras mit Zoomobjektiven und/oder Videofunktion sowie sonstige Aufzeichnungsgeräte jeglicher Art und Weise sind verboten. Bitte melden sie die Mitnahme im Vorfeld unter: info@c-o-pop.de an mit einem Hinweis der Verwendung und Angabe des Mediums.
Ebenso sind Mitschnitte und/oder Aufzeichnungen, die ohne eine explizite Erlaubnis des Veranstalters und/oder eines Künstlers gemacht werden, verboten. Der Veranstalter ist berechtigt, widerrechtlich hergestellte Aufnahmen zu löschen bzw. löschen zu lassen. Eine Veröffentlichung solcher Aufnahmen wird zivilrechtlich und strafrechtlich verfolgt.
- HAFTUNG
Unsere Haftung auf Schadensersatz ist – gleich aus welchem Rechtsgrund – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Es besteht insbesondere keine Haftung des Veranstalters für gestohlene oder verlorengegangene Gegenstände. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits beruht. Die Haftungsbeschränkungen gelten ebenfalls nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einem die wesentlichen Vertragspflichten schuldhaft verletzenden Verhalten unsererseits beruht. Wir haften auch für unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
- NUTZUNGSRECHTE, WERBERECHTE
Der Besucher erklärt sich mit dem Betreten einer Veranstaltung im Rahmen der CMW unwiderruflich damit einverstanden, dass von ihm Fotos und Bild-/Tonaufnahmen während dieser Veranstaltung hergestellt werden, die unentgeltlich für die Berichterstattung sowie zukünftige Bewerbung des Festivals in allen Medien umfassend benutzt werden dürfen. Er erklärt sich ebenso einverstanden, dass mit diesem Material ggf. Sponsoringakquise betrieben werden darf.
- SONSTIGES/ SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Das gilt auch für das Textformerfordernis selbst. Es gilt Deutsches Recht. Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist, ist der Gerichtsstand Köln. Erfüllungsort ist ebenfalls Köln. Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein sollten oder werden, wird dadurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinflusst. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.
Stand: Juli 2024